Kontrollintervall

Die Art der Baumkontrollen wie auch ihre Häufigkeit (=Kontrollintervall) und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind je nach Lage des Falles an folgenden grundsätzlichen Kriterien zu messen (Breloer, Wertermittlungsforum 2004,3,8 www.baeumeundrecht.de

  1. Zustand des Baumes
  2. Standort des Baumes
  3. Art des Verkehrs
  4. Sicherheitserwartung des Verkehrs
  5. Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen
  6. Status des Verkehrssicherungspflichtigen

Dies bestätigt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 02. Juli 2004 (NJW 2004, 1381).

 

Die FLL-Baumkontrollrichtlinie empfiehlt folgende Regel-Kontrollintervalle:

Zustand des Baumes Reifephase Alterungsphase
  Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
  geringer höher geringer höher

gesund

leicht geschädigt

alle
3 Jahre
alle
2 Jahre
alle
2 Jahre
1 x
jährlich
stärker geschädigt 1 x jährlich

 

Zustand des Baumes:

leicht geschädigt: Schäden, die sich vorauss. bis zur nächsten Regelkontrolle nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken

stärker geschädigt: Schäden, die sich voraussichtlich innerhalb eines Jahres (bzw. der nächsten 15 Monate) nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken

Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs:

geringer: Bäume z.B. an schwächer frequentierten Wegen, weniger besuchten Grünflächen

höher: Bäume z.B. an normal und stärker frequentierten Straßen, Wegen, Plätzen, belebten Grünflächen, Spielplätzen, Kindergärten, schulen, Sportanlagen usw.

Jugendphase: keine speziellen Kontrollen, sondern Überprüfung im Rahmen der Pflege

Reifephase: erstreckt sich je nach Baumart und Standortverhältnissen i.d.R. von 15 bis ca. 50 bzw. 80 Jahre Standzeit; Verkehrsgefährdungen durch natürlich bedingte Schäden treten in dieser Phase
kaum auf, Pflegemaßnahmen beschränken sich i.d.R. auf Korrekturen von Fehlentwicklungen

Alterungsphase: beginnt je nach Baumart und Standortverhältnissen ab ca. 50 bzw. 80 Jahren Standzeit; es erfolgt i.d.R. nur noch geringer Zuwachs, jedoch treten auch bei ungeschädigten  Bäumen immer häufiger biologisch bedingte Schäden auf, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Art und Umfang von Pflege- und Sicherungsmaßnahmen nehmen zu.

Baumschaden

Astausbruch in der Baumkrone durch Druckzwiesel mit eingewachsener Rinde – mit erkennbarer älterer Rissbildung =

vorhersehbar und vermeidbar

Richard Kuther, Gärtnermeister · Wacholderstraße 7 · 84030 Ergolding · Tel. (0871) 9664891 · Fax 9664892 · info@baumkontrolle-kuther.de